- 1. Geltungsbereich -
Für alle Dienstleitungen im Rahmen einer Behandlung durch aembe ink. gelten die nachfolgenden AGB. Auftragsgeber*in/Kund*in ist jede natürliche Person, die Rechtsgeschäfte zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
- 2. Vertragsgegenstand -
Vertragsgegenstand ist ein Tattoo/Fake Freckles bei aembe ink. ansässig im Studio „Bones and Bubblegum“, Kreuzberger Straße 23, 33619 Bielefeld.
- 3. Bedingungen -
Tätowiert werden ausschließlich Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Es werden keine Personen tätowiert, die unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen, während einer bestehenden Schwangerschaft oder in der Stillzeit.
Kund*innen sind dazu verpflichtet, über mögliche Allergien, eingenommene Medikamente oder bestehende Krankheiten, wie z.B. HIV, Hepatitis, Epilepsie, Diabetes, Neurodermitis, etc., zu informieren. Die Einnahme von blutverdünnenden Medikamenten muss ab einer Woche vor dem Termin pausiert werden.
Es wird sich vorbehalten Kund*innen ohne Angaben von Gründen abzuweisen.
- 4. Zustandekommen des Vertrages -
Mit Bestätigung des gebuchten Termins durch die Tätowiererin kommt ein Vertrag zwischen der*dem Auftraggeber*in und der Auftragnehmerin zu Stande.
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
- 5. Leistungsumfang -
Folgende Leistungen sind im Vertragsumfang für eine Tätowierung enthalten:
• Kund*innenkommunikation
• Skizze
• Tattootermin
• Beratung vor Ort inkl. Aufklärung über Risiken und Nebenwirkungen
• Änderung und Anpassung des Motivs
• Auf- und Abbau des Arbeitsplatzes
• das Tätowieren
• Nachbesprechung inkl. Erläuterung der Nachsorge
• ggf. ein Nachstechen
- Kund*innenkommunikation -
Die Kund*innenkommunikation findet überwiegend via Mail oder Social Media statt.
- Terminbuchung -
Für die Terminbuchung steht ein Buchungstool zur Verfügung, über dieses sich Kund*innen einen für sich passenden Termin aus den verfügbaren Terminen der Tätowiererin auswählen können. Der ausgewählte Ausführungstermin gilt mit Versand der Termin-Bestätigungsmail als verbindlich.
- Tattoomotive & Zeichnungen -
Es werden ausschließlich eigene Tattoomotive tätowiert, lediglich zur Inspiration oder als Beispiel können der Tätowiererin Motive zugesandt werden. Das Tätowieren von Motiven anderer Künstler*innen wird abgelehnt.
Alle selbstgezeichneten Tattoomotive, Skizzen und Entwürfe sind Eigentum von aembe ink. und dürfen nur nach Absprache mit der Tätowiererin weiterverwendet werden.
Die Gestaltung der Fake Freckles werden beim Tattootermin vor Ort gemeinsam mit der*dem Kund*in besprechen und entwickelt.
- Tattootermin -
Vor dem Tätowieren ist eine Einverständniserklärung auszufüllen und der Personalausweis vorzulegen. Die Unterschrift verpflichtet zur Einhaltung der Anweisungen über die Hygiene und Nachsorge des Tattoos bis zur vollständigen Abheilung.
Das Tattoo wird unter Einhaltung aller hygienischen Vorschriften, unter Verwendung von in Deutschland zugelassenen Materialien und unter Anwendung professioneller Instrumente und Techniken gestochen.
Es werden ausschließlich sterile Einwegnadeln, bzw. gesäuberte, desinfizierte sowie sterile Instrumente und hygienische Artikel verwendet.
Die Desinfektion erfolgt mit gelisteten und zugelassenen Desinfektionsmitteln.
Die*Der Kund*in versichert, alle für ihren*seinen Behandlungsverlauf erforderlichen Anweisungen der Tätowiererin zu befolgen.
Es wird über Risiken, Nebenwirkungen, sowie die spätere Nachsorge informiert. Die Tätowiererin steht via Mail und Social Media für Beratung und Fragen zur Verfügung. Eine schriftliche Pflegeanleitung wird jeder*jedem Kunden*in ausgehändigt.
- Nachstechen -
Die*Der Auftragnehmer*in hat ggf. ein Anspruch auf das Nachstechen ihres*seines Tattoos. Das Nachstechen wird in diesem Fall als Korrektur einer unregelmäßig abgeheilten Tattoos verstanden.
Empfohlen wird einen Nachstechtermin (für Fake Freckles siehe Abschnitt „Auffrischen“) ca. 6 Monaten nach der letzten Tattoositzung zu vereinbaren. Erst nach 6 Monaten ist eine vollständige Abheilung sowie das Setzten der Farbpigmente weitestgehend abgeschlossen. Die Vereinbarung eines Nachstechens zu einem früheren Zeitpunkt ist ab 8 Wochen nach der letzten Tattoositzung möglich bzw. wenn dieses vollständig verheilt ist.
Voraussetzung für die Vereinbarung eines Nachstechens ist das Zusenden von gut ausgeleuchteten Fotos des abgeheilten Tattoos via Mail an die Tätowiererin.
Zu jedem Nachstechtermin fallen Materialkosten an.
- Nachbesserungen & Auffrischen (Fake Freckles) -
Nachbesserungen der Freckles werden frühestens 4 Wochen nach der Behandlung vorgenommen.
Auftragnehmer*innen, die eine Behandlung zum Tätowieren von Fake Freckles bei aembe ink. Durchführen lassen haben, haben den Anspruch ihre Fake Freckles alle 12 Monate Auffrischen oder Auffüllen zu lassen.
Die Kosten für das Auffrischen beträgt mindestens 100,- Euro und variiert in der Höhe je nach Umfang des Auffrischens.
- Terminverschiebung & -absage -
Tattootermine können bis spätestens 72 Std. vor dem Termin verschoben werden, damit die Möglichkeit zum Finden eines Ersatzes besteht. In diesem Falle wird die Anzahlung (siehe unter 6.) auf den neuen Termin übertragen. Verschiebungen innerhalb der 72 Std. vor dem Termin haben ausnahmslos einen Verlust der Anzahlung zur Folge, da diese mit der Bereitstellung des Termins sowie den Vorarbeiten verrechnet wird. Sollte in diesem Falle ein neuer Termin vereinbart werden, wird eine erneute Anzahlung in voller Höhe fällig.
Bei Terminabsagen wird die Anzahlung nicht ausgezahlt, sondern für eine nächste Terminvergabe eingesetzt. Sollte die*der Kund*in keinen nächsten Termin wünschen, wird die Anzahlung als Aufwandsentschädigung gewertet und einbehalten.
Terminabsagen ohne triftigen Grund haben grundsätzlich den Verlust der Anzahlung zur Folge.
Bei nicht Erscheinen ohne vorherige Nachricht, einem sogenannten „No Show“, verfällt die Anzahlung ausnahmslos.
- 6. Preise und Zahlungsbedingungen -
- Preisgestaltung -
Die Kosten für ein Tattoo berechnen sich nach der Größe, der Zeit, dem Aufwand und der Praxiserfahrung. Im Vorfeld der Terminfindung wird die Tätowiererin einen Kostenvoranschlag für das Tattooprojekt mitteilen.
Der Kostenvoranschlag ist als grundsätzliche Richtlinie zu verstehen, da die Arbeitsdauer sowie der Aufwand nicht exakt kalkulierbar sind. Je nach Anzahl und Umfang der Änderungen, die nachträglich am Entwurf vorgenommen werden sollen, Anzahl an benötigten Sitzungen etc., kann der Endpreis vom Kostenvoranschlag abweichen. Um möglichst preisnahe Angaben wird sich bemüht.
Die Kosten für Fake Freckles betragen mindestens 100,- Euro. Der finale Preis richtet sich nach Dauer und Aufwand der Behandlung. Je nach große des Paktes variieren die Kosten von 100-300 Euro. Anhand aller Angaben der*des Kund*in wird der zeitliche Aufwand geschätzt und ein Kostenvoranschlag mitgeteilt. Änderungen oder Falschangaben können einen Einfluss auf die tatsächliche Arbeitszeit haben und somit zu Abweichungen vom Kostenvoranschlag führen.
Für jede einzelne Sitzung fallen eigene Materialkosten an.
- Anzahlung -
Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird mit der Terminbestätigung eine Anzahlung fällig, die beim Ausführungstermin mit dem Endpreis verrechnet wird. Sollten für ein Tattoomotiv mehrere Sitzungen benötigt werden, wird die Anzahlung mit dem Endpreis der letzten Sitzung verrechnet.
Anzahlungen dienen der Absicherung, um im Falle einer Terminabsage/Nichterscheinen o.ä. alle Vorarbeiten, wie Beratung, Skizze, Entwurf, etc. verrechnen zu können.
Die Anzahlung sollte innerhalb von 3. Werktag nach Terminvereinbarung via Banküberweisung auf das Geschäftskonto der Tätowiererin überwiesen werden.
- Bezahlung -
Die Bezahlung erfolgt immer in Bar und in voller Höhe direkt nach Vollendung der Leistung.
Sofern mehrere Sitzungen benötigt werden, wir nach jeder Sitzung die erbrachte Leistung abgerechnet.
Kommt während des Tattootermin kein Tattoo zustande, muss die angefallene Arbeitszeit trotzdem bezahlt werden.
Eine Ratenzahlung kann nur bei Tattoomotiven vereinbart werden, die über mehrere Sitzungen gestochen werden müssen.
- Übungsmodelle Freckles -
Auftragnehmer*innen die sich als Übungsmodell für das Tätowieren von Fake Freckles zur Verfügung stellen erklären sich bereit am 1., 3. & 7. Tag nach der Behandlung und dann im wöchentlichen Abständen Fotos und Videos über den Abheilungsprozess ihrer Freckles an die Tätowiererin zu senden. Diese Fotos und Videos gelten gemeinsam mit einer Materialpauschale von 50€ als Bezahlung der Behandlung.
- 7. Haftung -
Es wird über Risiken und Nebenwirkungen aufgeklärt und die Nachsorge mit jede*r Kund*in besprochen. Die Risiken für Fehler und Entzündungen werden von der Tätowiererin so gering wie möglich gehalten. Die Nachsorge des Tattoos obliegt der*dem Kund*in. Eine schriftliche Pflegeanleitung wird jeder*jedem Kund*in ausgehändigt.
Die Tätowiererin übernimmt keine Haftung für Komplikationen und Folgeschäden, die nach dem Tätowieren und aufgrund von falscher Nachsorge und Nichtbeachtung der Pflegeanleitung entstehen.
Jede Verletzung der körperlichen Unversehrtheit trägt ein Gesundheitsrisiko mit sich. Bei Komplikationen und Fragen ist sofort die Tätowiererin zu kontaktieren oder ggf. ein Arzt aufzusuchen. Es ist möglich das ein Tattoo gesundheitliche Risiken mit sich bringt wie bspw. Allergien, Entzündungen, Lymphknotenschwellung auf Grund von Entzündungen etc.
Die Tätowiererin haftet nicht für eventuelle Komplikationen, wie das Verlaufen oder Verblassen der Farbe, Vernarben oder Verkrusten der Haut oder späteres „Missfallen“ des Tattoos.
Alle Tattoomotive werden mit den Kund*innen nach gegenseitigem Einverständnis tätowiert.
Weiter ist die*der Kunde*in darüber aufgeklärt, dass das Tattoo tatbestandlich eine Körperverletzung im Sinne der §§223, 223a StGB darstellt. Die*Der Kunde*in willigt, entsprechend § 226a StGB, ausdrücklich in diese Körperverletzung ein.
- 8. Gutschein -
Es können Tattoogutscheine zu jedem Betrag erworben werden.
Ab Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde, ist dieser für 3 Jahre gültig.
Es besteht kein Anspruch auf Auszahlung des Gutscheinwerts und/oder des Restbetrags.
- 9. Kündigung -
Macht der*die Auftraggeber*in von seinem*ihrem Kündigungsrecht nach § 649 S. 1 BGB Gebrauch, kann der*die Auftragnehmer*in als pauschale Vergütung 20 Prozent der vereinbarten Vergütung verlangen, wenn die Ausführung noch nicht begonnen hat.
- 10. Gerichtsstand -
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Dienstleister*innen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Bielefeld. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
- 11. Sonstige Bestimmungen -
- Verhalten im Studio -
Die Tätowiererin steht im Tattoostudio „Bones and Bubblegum“ das Hausrecht und die Durchsetzung dessen zur Verfügung. Kund*innen werden gebeten während ihres Besuches sich angemessen zu verhalten. Sollten Kund*innen auch nach dem Hinweis auf ein unangemessenes Verhalten, dieses nicht unterlassen, so hat die Tätowiererin das Recht, die*den Kund*in aus dem Atelier zu verweisen und gegebenenfalls ein Hausverbot auszusprechen.
- 12. Schlussbestimmung -
Die*Der Kund*in erklärt sich bei Vertragsabschluss mit den AGB einverstanden. Weiterhin verzichtet die*der Kund*in bei auftretenden Komplikationen auf Schadensersatzansprüche oder andere dadurch anfallenden Kosten jeglicher Art gegen die Tätowiererin, sowie dessen Lieferant*innen, geltend zu machen.
Stand: Juni 2025